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Architekt – Kosten beim Vorprojekt

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Architekt Vorprojekt-Kosten: So erfolgt die Kalkulation

Bevor es zur Ausführung und dem Abschluss eines Bauprojekts kommt, geht mit dem Vorprojekt eine vorgeschaltete Stufe voran. Erfahrungswerte zeigen, dass das Vorprojekt mit einem Anteil von etwa zehn Prozent in die gesamten Kosten für die Beauftragung eines Architekten eingeht. In dieser Stufe erfolgt eine detaillierte Problemanalyse und die Erhebung von verfügbaren Lösungsansätzen. Zudem ist eine Einschätzung der Bautermine und der ungefähren Kosten möglich. Damit handelt es sich um eine wichtige Leistung vor der eigentlichen Ausführung des Projekts. Hier erfahren Sie, welche Kosten mit dem Vorprojekt verbunden sind und wie sich diese in der Praxis ermitteln lassen.

Architekt Vorprojekt-Kosten: Darum geht’s

Die Vorprojektphase bezeichnen wir vielfach auch als die Kreativphase eines Bauprojekts. Denn hier sucht der Architekt nach einer baulichen Lösung für ein bestehendes Problem. Die Aufgabe hierfür stellt ihm der Bauherr. In die Vorprojektphase ist das gesamte Planungsteam eingebunden. Der Architekt analysiert das bestehende Problem und versucht zu verstehen, welche Absichten der Auftraggeber verfolgt. Er prüft die möglichen Lösungsmöglichkeiten und entwickelt verschiedene Varianten, die er in Skizzenform festhält.

Danach erfolgt die Weiterbearbeitung dieser ersten Lösungsansätze zu einem vollständigen Vorprojekt. Der Architekt zieht bereits Berater und verschiedene Spezialisten hinzu und berücksichtigt auch die behördlichen Auflagen. Wichtig ist es, am Ende dieser Phase zu einer Einschätzung der Wirtschaftlichkeit des Vorprojekts zu gelangen. Und dafür muss der Architekt Kostenaussagen treffen. Der Architekt greift dafür auf seine bisherigen Planungen und seine Erfahrungswerte zurück. Möglich ist auch, dass der Architekt dem Bauherren Kostenberechnungen zu mehreren Varianten liefert. Damit ist ein Vergleich möglich und der Bauherr kann sich für eine dieser Varianten entscheiden, bevor es an die konkrete Umsetzung geht.

Der Architekt erbringt also bereits in der Vorprojektphase umfassende Leistungen und erwartet dafür eine entsprechende Vergütung. Dadurch entstehen die Architekt Vorprojekt-Kosten. Sehen wir uns im Detail an, wie sich die Architekt Vorprojekt-Kosten zusammensetzen.

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Architekt Vorprojekt-Kosten: Das Architektenhonorar in der Vorprojektphase

Für das Vorprojekt fallen etwa zehn Prozent der Gesamtkosten an. Diese lassen sich in weitere Teilleistungen aufspalten. So sind für das Studium der Lösungsmöglichkeiten und eine grobe Einschätzung der Baukosten etwa drei bis vier Prozent zu veranschlagen. Die restlichen sechs bis sieben Prozent entfallen auf das eigentliche Vorprojekt und die Kostenschätzung. Das Vorprojekt ist eine von sechs Leistungsphasen, wie sie gemäss SIA 102 (Normenwerk des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins) erforderlich sind. Diese sechs Phasen unterteilen sich in viele weitere Teilphasen. Das Vorprojekt gehört als Teilphase zur Projektierung.

Die in der Vorprojektphase erbrachten Leistungen sind entsprechend zu vergüten. Es ist jedoch auch wichtig zu wissen, welche Leistungen nicht dazu gehören, wie etwa das Pflichtenheft. In diesem macht der Bauherr Vorgaben für die Projektentwicklung. Hierbei handelt es sich nicht um eine der Grundleistungen, die ein Architekt normalerweise erbringt. Es ist jedoch möglich, dass er an der Erarbeitung des Pflichtenheftes mitwirkt, wie zum Beispiel am Raumprogramm, an der Investitionsrechnung oder an der Betriebsanalyse. In diesem Fall kann der Architekt auch für diese Leistungen ein entsprechendes Honorar verlangen, was die Architekt Vorprojekt-Kosten erhöht und die Vorprojektphase insgesamt verteuert.

In vielen Fällen erbringen die Architekten für das Vorprojekt weitere Leistungen, für die sie ebenfalls ein Honorar erhalten. Dazu gehört zum Beispiel die Erstellung von Aufnahmen des Geländes und der Gebäude. Häufig erreichen diese Aufnahmen einen gewissen Umfang und der Zeitaufwand ist hoch. Hiermit handelt es sich daher um einen weiteren Faktor, der die Architekt Vorprojekt-Kosten erhöhen kann.

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Architekt Vorprojekt-Kosten bei Nichtausführung

In der Praxis kommt es immer wieder zu dem Fall, dass ein Architekt – wie beauftragt – die Vorprojektphase abschliesst und dass sich der Bauherr danach dazu entscheidet, das Projekt doch nicht durchzuführen. Das passiert häufig dann, wenn die veranschlagten Architekt Vorprojekt-Kosten zu hoch sind und deutlich über dem ursprünglichen Budget liegen. Es stellt sich die Frage, ob der Architekt trotzdem für seine Leistungen im Vorprojekt ein Honorar verlangen kann und wenn ja, wie sich dieses berechnet.

Solange in der Planung des Architekten keine groben Mängel zu finden sind, steht ihm das Honorar zu, und zwar auch dann, wenn es nicht zur Ausführung des Projekts kommt. Sollte der veranschlagte Preis deutlich über dem vorgegebenen Budget liegen, ist jedoch zu prüfen, ob solche groben Mängel eventuell in den vorliegenden Planungsunterlagen und Kostenberechnungen enthalten sind. Streitigkeiten kann man als Bauherr vorbeugen, wenn man mit dem Architekten bereits einen Vertrag abgeschlossen hat und darin zum Beispiel eine Austrittsklausel enthalten ist. Ausserdem sollte auch vertraglich festgelegt sein, wie die Leistungen im Vorprojekt grundsätzlich zu vergüten sind.

Eine Honorierung nach den Baukosten ist zum Beispiel nicht möglich, es sei denn, dass eine entsprechende Abmachung getroffen wurde. Ansonsten sind nur die üblichen Stundensätze anzuwenden. Häufig ist der Gang zum Gericht erforderlich, um die Streitigkeiten beizulegen. In vielen Fällen sollte der Bauherr genau kalkulieren, ob sich der Aufwand lohnt oder eine Kompromisslösung erreichbar ist.

Der bessere Weg besteht in jedem Fall darin, dass der Planer seine Leistungen gleich nach den SIA 102 ausweist. Dann weiss der Bauherr bereits im Vorfeld, welche Architekt Vorprojekt-Kosten auf ihn zukommen können und welches Honorar zu zahlen ist – auch dann, wenn es nicht zur Umsetzung des Bauprojekts kommt.

Artikelbild: © NejroN / 123rf.de

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