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Stockwerkeigentum Verwaltung wechseln

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Stockwerkeigentum Verwaltung wechseln: So gehen Sie vor

Zwar kostet Stockwerkeigentum Verwaltung wechseln viel Zeit, Energie und Nerven. Doch oft ist es der beste Ausweg. Eine Seltenheit ist ein solcher Schritt nicht. Denn die Zahl der Wechsel bei Verwaltungen von Stockwerkeigentum in der Schweiz ist, verglichen mit der Zahl von Stockwerkeigentümergemeinschaften, verhältnismässig hoch.

Stockwerkeigentum Verwaltung wechseln vor der Frist

Die Stockwerkeigentum Verwaltung wird von den Eigentümern regelmässig für eine im Vertrag zur STWE Verwaltung festgelegte Frist beauftragt. Soll die Stockwerkeigentum Verwaltung wechseln, muss der Ablauf der Frist aber nicht abgewartet werden. Das ist vor allem dann wichtig, wenn es zu Zerwürfnissen zwischen den Eigentümern und der Verwaltung gekommen ist und das Stockwerkeigentum Verwaltung wechseln der Mehrzahl der Eigentümer als logische Lösung erscheint. Ein Vertrag über die Verwaltung von Stockwerkeigentum ist von der Definition her ein einfacher Auftrag. Gestützt auf den Artikel 404 OR ist er deshalb zu jeder Zeit auch vor der dort angegebenen Frist kündbar. Damit das Stockwerkeigentum Verwaltung wechseln geordnet und ohne Reibung verläuft, sollte die alte Verwaltung frühzeitig und schriftlich von der Kündigung in Kenntnis gesetzt werden. Eine ordentliche Frist ist ein Zeitraum von drei Monaten vor dem angestrebten Mandatsende.

Versammlung der Stockwerkeigentümer muss entscheiden

Eine Abberufung der Stockwerkeigentümer Verwaltung liegt immer in den Händen der Versammlung der Stockwerkeigentümer. Für die Ablösung der Verwaltung und die Wahl einer neuen Verwaltung vor der Zeit muss grundsätzlich eine ausserordentliche Stockwerkeigentümer Versammlung anberaumt werden. Wenn mindestens ein Fünftel der Eigentümer das verlangt, ist die bisherige Verwaltung verpflichtet, eine solche Zusammenkunft einzuberufen. Die Stockwerkeigentümer können auf der Versammlung mit einfacher Mehrheit beschliessen, dass sie die Stockwerkeigentum Verwaltung wechseln wollen. Sie können auf der Zusammenkunft sogar schon einen neuen Verwalter einsetzen.

STWE Verwaltung gewissenhaft auswählen

Doch bevor es daran geht, diese neue Verwaltung zu beauftragen, muss vor dem Stockwerkeigentum Verwaltung wechseln erst einmal ein vertrauenswürdiges Unternehmen gefunden sein. Dafür ist es sinnvoll, mehrere Offerten von potenziellen Verwaltern anzufragen und diese dann gewissenhaft zu vergleichen. Das Auswerten unterschiedlicher Offerten kann beim Stockwerkeigentum Verwaltung wechseln sogar in Gesprächen vor der ausserordentlichen Versammlung und in vertrauensvoller Atmosphäre geschehen. Denn das Ziel ist es ja eben, eine akkurat arbeitende Verwaltung einzusetzen. Entscheiden sich die Miteigentümer, im Vorfeld Angebote zu sichten und auszuwählen, sollten möglichst alle Stockwerkeigentümer in den Prozess der Auswahl einbezogen werden. Dann entsteht nicht der Eindruck, dass gekungelt wird.

Im Idealfall laden die Stockwerkeigentümer die von ihnen in die engere Wahl genommenen offerierenden Unternehmen zur Stockwerkeigentümer Versammlung ein. Dort können sich die Verwaltungsunternehmen dann den anwesenden Eigentümern persönlich präsentierten. Im Anschluss an die Vorstellung der möglichen neuen Stockwerkeigentum Verwaltung werden die Eigentümer dann beschliessen, für welches der Unternehmen sie stimmen wollen. Kommt eine einfache Mehrheit für einen Kandidaten zustande, ist dieser zum neuen Verwalter bestimmt.

Wechsel am Ende einer Vertragslaufzeit

Nicht immer braucht es eine ausserordentliche Versammlung der Miteigentümer, wenn die Stockwerkeigentümer Verwaltung wechseln soll. Eine Abberufung vor der Zeit ist sogar noch immer die Ausnahme. Ideal ist ein Wechsel der STWE Verwaltung zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres. Doch auch hier gibt es Regeln. Die bisherige Verwaltung kann nicht in einem einfachen Akt durch eine neue ersetzt werden. Auch hier bestimmen die Stockwerkeigentümer. Ist es beabsichtigt, nach dem Ablauf der Laufzeit eines Verwaltungsvertrages die Aufgabe in neue Hände zu legen, muss auch das gemeinsam beschlossen werden. Dafür gibt es die ordentliche Eigentümerversammlung. Die Art der Auswahl von Offerten potenzieller neuer Verwalter ist die gleiche wie bei der ausserordentlichen Versammlung.

Hieb- und stichfest

Auch die Abberufung einer Stockwerkeigentümer Verwaltung kann angefochten werden. Die alte Verwaltung allerdings darf das nicht. Es sei denn, sie ist ebenfalls Stockwerkeigentümer. Dann steht auch ihr das Recht der Anfechtung zu. Jeder Miteigentümer kann gerichtlich einen Beschluss anfechten. Dafür muss er jedoch eine stichhaltige Begründung haben.


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